Schafe und ZiegenSchaf7 Fragen zur Tier-Ertragsschadenversicherung

7 Fragen zur Tier-Ertragsschadenversicherung

Von Katharina ENGLER, LANDWIRT Redakteurin

1. Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Betrieb durch eine Tierseuche betroffen sein könnte?

Die Gefahr, dass auf dem eigenen Hof tatsächlich eine Tierseuche wie die Afrikanische Schweinepest ausbrechen könnte, ist aktueller denn je. Viel wahrscheinlicher – nämlich um den Faktor 70 höher – ist es jedoch, dass Ihr Betrieb bei einem Seuchenfall ins Sperrgebiet fällt (Abb.). Der Radius der Sperrzone rund um einen betroffenen Hof beträgt dann mindestens drei Kilometer. Um den Faktor 550 höher ist die Wahrscheinlichkeit gar, dass ein Betrieb in die Überwachungszone gerät (min. zehn Kilometer rund um den verseuchten Hof). Betriebe, die ins Restriktionsgebiet fallen, müssen mit einer mehrere Monate andauernden Sperre und damit einhergehenden wirtschaftlichen Schäden wie Einnahmeverlusten durch Lieferverbote, Verkaufsbeschränkungen oder höheren Futterkosten rechnen.

2. Was bringt eine private Ertragsschadenversicherung?

In Österreich erhalten Landwirte zwar im Fall einer amtlichen Keulungsanordnung durch das Tierseuchengesetz einen staatlichen Basisschutz. Betroffene Tierhalter bekommen dann jedoch nur den gemeinen Tierwert zum Zeitpunkt der Tötung entschädigt.

Wofür die öffentliche Hand nicht aufkommt: Einbußen infolge von Betriebssperren oder Vermarktungsverboten, ausfallende Vertragsleistungen, Entschädigungslücken, Desinfektionsmaßnahmen und Entsorgungskosten, erhöhte Tierarztkosten, steigende Futterkosten oder fehlende Einnahmen aufgrund der entgangenen Produktion sowie Leistungseinbußen nach dem Wiederaufbau eines geräumten Tierbestandes.

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