Für die bessere Daseinsversorgung im ländlichen Raum ist der Bau von entsprechenden Leitungen unerlässlich. Dabei wird sehr oft privates Eigentum benötigt. Dies einerseits als Rangierfläche während des Baus solcher Leitungen, andererseits vor allem im Zuge einer ständigen Grundnutzung via einzuräumender Dienstbarkeiten (Servitute) oder gar notwendigen Grundabtretung.
Da viele Leitungen – und damit allfällige Einschränkungen durch eine dauernde Grundbeanspruchung – oft langfristig im Boden verbleiben, kommt es auf eine gute Vorbereitung und ordentliche Vertragsregelungen an. Mitunter zeigen die Infrastrukturausbauer im Umgang mit den betroffenen Grundeigentümern unterschiedliche und oft eigenwillige Vorgehensweisen. Daher sollte ein Grundbesitzer über seine Rechte Bescheid wissen und diese entsprechend und rechtzeitig nutzen.
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