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Neu bei der Photovoltaik (PV) ist die Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen und Installationen von kleineren Anlagen. Außerdem wurde die Einkommensteuerbefreiung bereits 2023 ausgeweitet.
Außerdem lesen Sie Folgende im Beitrag:
- Für wen ab 2024 die Umsatzsteuer entfällt
- Wer vom USt-Erlass profitiert
- Grenzen bei der Einkommensteuer
- Steuerbefreiung bei mehreren Eigentümern
- Agrarische Einkünfte durch PV-Strom
- Wenn PV-Strom überwiegens selbst verbaucht wird
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