ManagementDie Finanz schneidet teils kräftig mit

Die Finanz schneidet teils kräftig mit

Die Immobilienertragsteuer fällt bei allen entgeltlichen Veräußerungen an und ist vom Verkäufer zu bezahlen.
Quelle: Adobe Stock-Foto/Marco2811

Jahrzehntelang konnten Grundstücksverkäufer teils hohe steuerfreie Umwidmungsgewinne einstreichen. Eine Praxis, der mit April 2012 von der damaligen Großen Koalition (SPÖ/ÖVP) der Garaus gemacht wurde.

Im Zuge des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 wurde eine neue Immobilienertragsteuer (ImmoESt) eingeführt. Seither unterliegen grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung betrieblicher und privater Grundstücke der Einkommensteuerpflicht.

Diese Themen hält der Beitrag noch für Sie bereit:

  • Situation bei der Verkaufsbesteuerung bis März 2012
  • Die Grundzüge der neuen Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
  • Zwei Kategorien von Grundstücken mit unterschiedlichen ImmoESt-Sätzen
  • Steuerfreie Grundstücksveräußerungen eines Betriebes

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