AgrarpolitikÄnderung Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 veröffentlicht

Änderung Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 veröffentlicht

U.a. die Vorverlegung des Schnittzeitpunktes auf Biodiversitätsflächen wurde in die Sonderrichtlinie aufgenommen.
Quelle: Landpixel

Am Montag gab die Agrarmarkt Austria bekannt, dass die vierte Änderung der Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 durch das Bundesministerium für Landwirtschaft veröffentlicht wurde. Die Änderung basiert auf einem Antrag Österreichs auf Änderung des nationalen Programms für die ländliche Entwicklung 2014 – 2020. Diesen hatte die EU-Kommission Anfang März dieses Jahres genehmigt. Mit der aktuellen Änderung wurden die Übergangsbestimmungen für die Antragsjahre 2021 und 2022 festgelegt. Zusätzlich wurden bei einigen Maßnahmen Anpassungen vorgenommen. Unter dem Strich soll somit Rechtssicherheit für die beiden ÖPUL-Übergangsjahre 2021 und 2022 gewährleistet sein.

Verlängerung möglich

Die Änderung ermöglicht unter anderem die Verlängerung bzw. Beantragung von gültig bestehenden Maßnahmen für die Antragsjahre 2021 und 2022. Die Verlängerung von mit Ende 2020 auslaufenden Maßnahmen wurde bereits mit dem Herbstantrag 2020 für das Antragsjahr 2021 umgesetzt. Zudem wird die Weiterführung von im Antragsjahr 2021 gültigen Maßnahmen für das Antragsjahr 2022 möglich sein. Hierzu ist im Herbst 2021 wieder ein fristgerechter Antrag erforderlich.

Indessen können Flächen, die bisher der Zugangsregelung unterlagen, eine Prämie erhalten. Das gilt auch für Flächen, die 2022 neu dazukommen. Die Prüfung auf Einhaltung der Verpflichtungsdauer wird 2022 hingegen nicht mehr durchgeführt. Es lassen sich somit auch Maßnahmenflächen reduzieren. Für 2021 wird jedoch noch die bestehende Verpflichtungsabgleichs- und Flächenzugangsregelung weitergeführt.

Weitere Änderungen betreffen beispielsweise die bodennahe Ausbringung von Gülle, Weidemeldung Rinder und Naturschutz.

Die geänderte Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 ist auf der AMA-Homepage einsehbar.

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