AgrarpolitikAm 16. April ist es zu spät

Am 16. April ist es zu spät

Der MFA-Letztabgabetermin für diverse Anträge und Listen naht.
Quelle: agrarfoto.com

Bis 15. April 2024 muss der Mehrfachantrag (MFA) für das heurige Förderjahr vollständig bei der AMA elektronisch eingereicht sein. Das gilt speziell für:

  • Antrag auf Direktzahlungen
  • Antrag auf Ausgleichszulage
  • Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
  • Tierliste
  • Beilage Tierwohl-Weide/Stallhaltung im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen „Tierwohl-Weide“, „Tierwohl-Stallhaltung Rinder“ und „Tierwohl-Schweinehaltung“
  • Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“
  • ÖPUL-Angaben wie Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
  • Referenzänderungsantrag.

Achtung: Es gibt keine Nachfrist mehr!

Bis spätestens am 15. Juli 2024 ist dann die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abzugeben. Bis dahin müssen sämtliche Tiere aufgetrieben sein. Binnen 14 Tagen nach Almauftrieb bzw. dem Weiter- oder Abtrieb, spätestens jedoch bis 29. Juli 2024 muss die Alm-/Weidemeldung Rinder (gegebenenfalls mit Vermerk „gemolken“) erfolgen.

Weitere Infos auf der AMA-Homepage.

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