Bis 15. April 2024 muss der Mehrfachantrag (MFA) für das heurige Förderjahr vollständig bei der AMA elektronisch eingereicht sein. Das gilt speziell für:
- Antrag auf Direktzahlungen
- Antrag auf Ausgleichszulage
- Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
- Tierliste
- Beilage Tierwohl-Weide/Stallhaltung im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen „Tierwohl-Weide“, „Tierwohl-Stallhaltung Rinder“ und „Tierwohl-Schweinehaltung“
- Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“
- ÖPUL-Angaben wie Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
- Referenzänderungsantrag.
Achtung: Es gibt keine Nachfrist mehr!
Bis spätestens am 15. Juli 2024 ist dann die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abzugeben. Bis dahin müssen sämtliche Tiere aufgetrieben sein. Binnen 14 Tagen nach Almauftrieb bzw. dem Weiter- oder Abtrieb, spätestens jedoch bis 29. Juli 2024 muss die Alm-/Weidemeldung Rinder (gegebenenfalls mit Vermerk „gemolken“) erfolgen.
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