Weiterer Artikel aus der Serie zur Immobilienertragsteuer
Wenn ein Bauer ein Grundstück verkauft, stellt sich die Frage nach dem richtigen Steuersatz und der Höhe der Immobilienertragsteuer (ImmoESt). Diese hängt davon ab, wann das Grundstück zuletzt entgeltlich erworben wurde, um welches Grundstück es sich handelt und ob man die ImmoESt vom Veräußerungsgewinn oder vereinfachend vom Veräußerungserlös berechnet. Zudem wird zwischen Alt- und Neuvermögen (siehe Teil 1 im LANDWIRT 7/2024) sowie betrieblichen und privaten Veräußerungen (siehe Tabelle) unterschieden. Während bei Verkäufen aus Neuvermögen die ImmoESt 30 % vom Veräußerungsgewinn beträgt, kann die Berechnung bei Altvermögen etwas diffiziler ausfallen.
Diese Themen hält der Beitrag noch für Sie bereit:
- Die Unterschiede zwischen betrieblichen und privaten Veräußerungen
- Die unterschiedlichen Folgen eines Verkaufs
- Allerlei Besonderheiten
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