MarktMilchmarktTäuschungsgefahr bei „Tierhaltung-plus“?

Täuschungsgefahr bei „Tierhaltung-plus“?

Vollmilch der NÖM im Einweggebinde (links) und Vollmilch der Berglandmilch im Mehrwert-Glas (rechts) mit dem neuen „Tierhaltung-plus“-Siegel.
Quelle: Spanring

Viele konventionelle Milchbauern in Österreich sind nach wie vor sauer, dass ihre Rohmilchabnehmer sie breitflächig zum Einstieg in das an sich freiwillige Modul „Tierhaltung-plus“ (TH+) beim AMA-Gütesiegelprogramm gezwungen haben. Wer nicht mitmacht, bekommt von seiner Molkerei nun Milchgeldabzüge oder die Rohmilch wird – wie Einzelfälle es bereits gezeigt haben – gar nicht mehr abgeholt.

Der LANDWIRT hat mehrfach darüber berichtet – zuletzt u.a.: Echte Freiwilligkeit oder reiner Zwang? , Tierarzt warnt: Vorsicht bei den Unterschriften oder Österreich will die ITW nun nachbauen

„TH+“ mit hohem Verkaufsversprechen

Für die Landwirte bedeutet der neueingeführte Milchlieferstandard die Erfüllung höherer Auflagen: Etwa mehr kostenrelevante Haltungsauflagen und dabei auch mindestens 120 Tage Zugang der Tiere zu Weide/Auslauf/Alm. Auch sollte der Mittelwert der somatischen Zellen der Anlieferungsmilch künftig im Mittel der letzten drei Monate vor einer Prüfung einen Wert von unter 200.000 ergeben (Anm.: der aktuelle Standard liegt bei 250.000), ansonsten gewisse kostenpflichtige Sanktionen (verpflichtende Schulungen etc.) greifen werden.

Zusätzlich wird auch eine jährliche ad hoc-Vor-Ort-Überprüfung, die trotz Förderung zu rund einem Drittel selbst zu bezahlen ist, obligat.

Manche der neuen verpflichtenden Vorgaben sind allerdings noch offen bzw. gänzlich unklar. So gibt es das versprochene und verlautete „erweiterte TGD-Gesundheitsmonitoring-Programm“ noch nicht – dieses liegt erst als Entwurf vor. Zudem gab es lange unbeantwortete Fragen zur Datenweitergabe der Tierhalter und der Tierärzte an die Siegel-Lizenzvergeberin AMA Marketing und deren Vertragspartnerin, der deutschen ITW-Trägergesellschaft (Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH), sowie an den TGD. Der TGÖ (Verein Tiergesundheit Österreich; quasi der neue Überbau über alle TGDs) hat ein diesbezügliches Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde im TGÖ-Vorstand bereits vorgestellt, ist aber noch nicht öffentlich.

Das hält der Beitrag sonst noch für Sie bereit:

  • Bauern befürchten Konsumententäuschung
  • Milchverband sieht keine Rechtsprobleme
  • Was LK Österreich und AMA Marketing zur Täuschungsgefahr sagen
  • AGES verweist auf amtliche Lebensmittelkontrolle
  • Rechtssicherheit nur durch Behörden oder Gerichte

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