Zu einem tragischen Vorfall kam es am Mittwoch Nachmittag auf einer Alm im Salzburgerischen Pongau. Eine Einheimische (40) war mit ihren beiden erwachsenen Töchtern (20, 23) und zwei Hunden im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein auf einer Wanderung. Die drei Frauen wurden dabei von einer Kuhherde angegriffen. Die Töchter konnten sich rasch aus der Gefahrenzone in Sicherheit bringen und forderten via Mobiltelefon Hilfe an.
Erst als die Rettungskräfte – die Bergrettung und ein Rettungshubschrauber eintrafen – ließen die Kühe von der Mutter ab, heißt es in lokalen Medienberichten. Die schwer verletzte Mutter verstarb noch an der Unfallstelle, die beiden verletzten Töchter wurden ins Spital geflogen.
Die Polizei ermittelt noch den Hergang des Unglücks. Die Töchter wurden bereits kurz einvernommen. Die Hunde dürften angeleint gewesen sein.
Kuh-Urteil
Nach einer tödlichen Kuhattacke 2014 in Tirol fasste der Oberste Gerichtshof (OGH) ein grundlegendes Urteil und sprach den Hinterbliebenen Schadenersatz und Renten zu. Allerdings hielten die Höchstrichter auch fest, dass nicht alle Alm-Weideflächen eingezäunt bzw. die Tiere von den Almbesuchern abgetrennt werden müssen. Dies sein nur bei bekannt auffälligen Rindern bzw. bei wiederholten Zwischenfällen mit diesen Tieren der Fall. Wanderer, die sich mit Hunden auf eine Alm begeben und sich den Tieren nähern, haben eine Mitschuld an ihren Verletzungen so der OGH zu dem Fall in Tirol.
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