Das Inkrafttreten der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) soll um zwölf Monate, auf den 30. Dezember 2025 verschoben werden. Das erklärte die Europäische Kommission am 2. Oktober. Nun entscheiden der Rat und das Europäische Parlament, ob sie dem Kommissionsvorschlag folgen wollen. Mit diesem Schritt will Brüssel „globalen Interessenträger, Mitgliedstaaten und Drittländer“ bei ihren Vorbereitungen zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung mehr Zeit geben. Vor allem globale Partner hätten wiederholt Bedenken vorgetragen.
Zuletzt war die EU mit Kritik an ihrer Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten auf der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses der Welthandelsorganisation (WTO) konfrontiert worden. Wie die WTO mitteilte, äußerten Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Honduras, Indonesien, Nigeria, Paraguay und Peru Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der EU-Verordnung auf den globalen Handel. Einige Regierungen beklagten außerdem übermäßige Belastungen für Produzenten in Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko. Neben der Warnung vor erheblichen Handelsstörungen standen die Auswirkungen auf Kleinbauern in Entwicklungsländern im Fokus. Diese könnten durch die neue Verordnung vom europäischen Markt ausgeschlossen werden.
Da nach Angaben der Kommission alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit sind, könne das zusätzliche Jahr als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Nachdrücklich betont die EU-Behörde aber auch, dass der Aufschub „in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes“ infrage stelle. Der Inhalt des Gesetzes bleibe unverändert, so wie von Rat und Europaparlament beschlossen.
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