RindRinderkrankheitBlauzungenkrankheit: Drei Impfstoffe weiterhin verfügbar

Blauzungenkrankheit: Drei Impfstoffe weiterhin verfügbar

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Das BMEL hat drei Impfstoffe gegen BTV-3 per Eilverordnung erneut für sechs Monate zugelassen.
Quelle: agrarfoto.com

In Deutschland sind auch in Zukunft drei Impfstoffe zum Schutz von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) gestattet. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat eine Verlängerung der entsprechenden Ausnahmeregelung per Eilverordnung veranlasst. Dies sei laut dem Agrarressort dringend erforderlich gewesen, da zwar zwei BTV-3-Impfstoffe von der EU-Kommission zugelassen wären, diese aber nicht rechtzeitig am Markt verfügbar gewesen wären. Die Eilverordnung wurde am Freitag, 7. März 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Impfung vor der Gnitzensaison 2025

Das Ministerium reagierte mit der Eilverordnung auf das zu erwartende, saisonbedingte Wiederaufflammen des BTV-3-Infektionsgeschehens. Die steigenden Temperaturen im Frühjahr und die damit verbundene, zunehmende Aktivität der Gnitzen, die das BTV-3 übertragen, sorgen dafür. Die weitere Anwendung der drei Impfstoffe wurde vom BMEL zunächst auf sechs Monate befristet. Durch die Verlängerung der Ausnahmeregelung können erforderliche Grundimmunisierungen und Wiederholungsimpfung von empfänglichen Tieren noch vor Beginn der Gnitzensaison 2025 rechtskonform durchgeführt werden. Alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter werden vom Agrarressort dazu aufgerufen ihre Tiere gegen BTV-3 zu impfen. Laut Ministerium sind die Impfraten bei empfänglichen Tieren in Deutschland teilweise immer noch sehr niedrig. AgE

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