Von Anja WEISSNEGGER, LANDWIRT Redakteurin
Haben Sie im Oktober Schlachtschweine verkauft? Dann ist Ihnen sicher aufgefallen, dass am Schlachtprotokoll eine neue Bezeichnung zu finden ist: AMA-V. Die AMA hat mit 2. Oktober die Kriterien für Schlachtschweine geändert. Bisher fielen Schlachtschweine mit einem Magerfleischanteil (MFA) von über 57 % und zwischen 80 und 102 kg Schlachtgewicht in das AMA-Gütesiegel. Jetzt bekommen alle Schlachtschweine zwischen 80 und 120 kg von AMA-Gütesiegel-Betrieben das Gütesiegel, egal wie hoch der MFA ist. An der Bezahlung hat sich aber nichts geändert.
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