Nach einem langen politischen Gerangel ist sie nun offiziell beschlossen – die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Hinter dem Wortungetüm verbergen sich neue Auflagen, die das Tierwohl verbessern sollen. Vor allem die deutschen Ferkelerzeuger sind davon betroffen.
Was auf Sauenhalter jetzt zukommt
Im Abferkelstall dürfen Landwirte die Sauen maximal fünf Tage in Ferkelschutzkörben fixieren. Nur noch unmittelbar um den Geburtszeitraum sei das gerechtfertigt, so die Begründung des Gesetzgebers.
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