Von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin
1.Was, wie viel und zu welchen Kulturen darf ich im Herbst düngen?
Landwirte dürfen nur nach Getreidevorfrucht zu Wintergerste, Raps, Feldfutter und Zwischenfrüchten düngen. Und das nur in Höhe des Düngebedarfs und maximal 30 kg NH4-N (Ammoniumstickstoff) je Hektar oder 60 kg Gesamt-Stickstoff (N) je Hektar. Das hängt davon ab, welche Grenze zuerst erreicht ist (30/60er-Regel). Bei Schweinegülle und Gärsubstrat greift aufgrund des hohen Ammoniumanteils in der Gülle meist die 30 kg N-Grenze zuerst.
Soll gedüngt werden, müssen Zwischenfrüchte, Raps und Feldfutter bis spätestens 15. September und Wintergerste bis spätestens 1. Oktober gesät sein.
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