Zusammengefasst von Katharina FOHRINGER, LANDWIRT Redakteurin
Wärmebilanzierung neu
Die Baunorm DIN 18910 gibt die Berechnung der Wärmebilanzierung eines Stalles vor. Indirekt gibt sie aber auch vor, wie Lüftungsanlagen in deutschen Ställen dimensioniert werden müssen. Seit 2017 gilt eine überarbeitete Version. Diese stellte Wolfgang Büscher vom Institut für Landtechnik der Universität Bonn vor. Neu ist, dass es keine regionalen Unterschiede mehr gibt – für ganz Deutschland gibt es nur noch eine Sommerluftratenberechnung. In anderen EU-Ländern gab es eine solche Unterscheidung nie. Da sich je nach Standortzuordnung Unterschiede in der Dimensionierung von Lüftungsanlagen von über 30 % ergaben, hatte dies starke Auswirkungen auf die Kosten.
Die Sommerluftrate habe ohnehin wenig Einfluss auf das Wohlbefinden der Tiere, berichtet Wolfgang Büscher von der Uni Bonn. Viel wichtiger sei eine gute Luftführung und ein Ansaugen von möglichst kühler Frischluft im Sommer. Beide Faktoren lassen sich durch die Anlagendimensionierung nicht beeinflussen. Außerdem kann nun bei der Luftratenberechnung im Sommer eine Kühlleistung berücksichtigt werden. Dies wurde grundsätzlich als Tierwohl-Maßnahme eingestuft, um die Tiere unter anhaltender Sommerhitze zu entlasten. Untersuchungen haben aber auch gezeigt, dass Emissionen mit steigender Luftrate zunehmen. Daher habe eine Kühlung indirekt auch eine emissionsmindernde Wirkung, so Büscher.
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