Anfang der Woche wurde im Kärntner Gailtal eine Wölfin von einem Jäger erlegt. Vier Wochen lang hatte dort eine Abschussmöglichkeit gemäß der Kärntner Wolfsverordnung bestanden, teilte der zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP) der Öffentlichkeit mit. Es ist der erste Abschuss gemäß der Wolfsverordnung, die die Jagd auf dieses durch die FFH-Richtlinie an sich geschützte Tier ermöglicht.
Legaler Abschuss
Der Abschuss durch einen Jäger wurde sohin analog zur entsprechenden Landesverordnung innerhalb von 24 Stunden an das Land Kärnten gemeldet und veröffentlicht. Auch der Wolfsbeauftragte des Landes bestätigte, dass die Wölfin innerhalb des laut Verordnung erlaubten Radius getötet worden war.
Erst vor zwei Wochen waren im Gailtal in einer Nacht an die 30 Schafe gerissen worden. Ob die nun getötete Wölfin daran beteiligt war, werden die gezogenen DNA-Proben erst zeigen.
WWF reagiert säuerlich
Die Naturschutzorganisation WWF spricht von einem „schwarzen Tag im österreichischen Naturschutz“. Der Wolf sei aus gutem Grund eine europarechtlich streng geschützte Art. Die Abschusserlaubnis durch das Land Kärnten sei ein Armutszeugnis und zeige die fehlende Bereitschaft der Politik, fachgerechte Lösungen wie Herdenschutz zu unterstützen, so WWF-Wolfsprecher Christian Pichler.
Standesvertretung zeigt sich erleichtert
Die LK Kärnten indes sieht den mit der Wolfsverordnung eingeschlagenen Kärntner Weg bestätigt. Kammerpräsident Siegfried Huber dankte zudem der Jägerschaft für ihren bisherigen Einsatz und die Bereitschaft, die Wolfsverordnung umzusetzen. „Ich hoffe, dass auf EU-Ebene bald ein Umdenken beim Schutzstatus der Wölfe erfolgt und die Bejagung künftig generell rechtlich erleichtert wird“, so Huber.
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