Einfach zu verhandeln sind Dinge immer dann, wenn es noch kein Problem gibt. Das gilt für Eheverträge, aber auch für Absprachen zwischen Landwirten und Jägern. Um eine schnelle und für beide Seiten gute Lösung zu erzielen, wenn das Wild Wiesen und Äcker beschädigt, raten Experten dazu, Vereinbarungen zu treffen.
Schnell handeln
Sobald erste Schäden zu erkennen sind, sollten Landwirte Meldung machen. Beispielsweise beim Vorstand der Jagdgenossenschaft, der den Pächter benachrichtigt oder auf direktem Weg. Nur so kann der Pächter Gegenmaßnahmen ergreifen und Flächenschäden verhindern. Der Jäger darf Hochsitze ohne vorherige Genehmigung des Landwirts aufstellen und das Grund-stück vor eindringendem Wild schützen.
Als Landwirt entgegenkommen
Landwirte, die Mais auf großen Schlägen anbauen, erlauben, dass nach der Kolbenreife Jagdschneisen durch den Bestand gemäht werden. Jäger und Landwirt vereinbaren eine Entschädigung für den Ernteausfall.
Welche Feldfrüchte besonders gefährdet sind, richtet sich nach dem Wild in der Region. Wildschweine durchqueren besonders gerne Rapsflächen und Maisbestände. Rotwild richtet auch gerne Schäden an Bäumen an. Will ein Landwirt eine gefährdete Kultur anbauen, verpflichtet er sich, am Waldrand einen Streifen nicht zu bestellen oder mit einer niedrigwachsenden Frucht zu bebauen.
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