DirektvermarktungGewappnet für den Ernstfall

Gewappnet für den Ernstfall

Quelle: Nicolas Trummer

Seit Jahren ist das Modell der bäuerlichen Direktvermarktung nahezu ungebremst im Höhenflug. Unabhängigkeit, Flexibilität und nicht zuletzt die Kundennähe sind Argumente, die kontinuierlich mehr und mehr Landwirte dazu bewegen, ihre Produkte selbst zu vermarkten. Euphorisch werden Hofläden und Verkaufsstände aus dem Erdboden gestampft, mit Liebe zum Detail eingerichtet und der Saison entsprechend dekoriert. Dem Kunden soll es an Nichts fehlen. Bei all dem Enthusiasmus machen sich einige aber keine Gedanken darüber, was geschieht, wenn bei der Sicherheit der Produkte etwas Unvorhergesehenes passiert. Eine Druckstelle am Apfel oder eine fehlende (Allergen-)Angabe am Etikett reichen aus, um in Berührung mit der Lebensmittelbehörde und der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes zu kommen.
Der direktvermarktende Landwirt hat als Lebensmittelunternehmer zu gewährleisten, dass er ausschließlich sichere Lebensmittel in den Verkehr bringt. Als „sicheres“ Lebensmittel werden jene Produkte bezeichnet, die bedenkenlos verzehrt werden können, ohne dabei eine Gefahr für die Gesundheit darzustellen. Kommt es, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Beanstandung des Produktes oder erkrankt ein Kunde im schlimmsten Fall nach Konsumation, so muss der Erzeuger rasch den Kunden informieren und die nötigen Erstmaßnahmen treffen.

Rechtzeitig handeln

Führt ein Produkt beim Kunden beispielsweise zu einer Lebensmittelvergiftung und wird es anhand der bereits angeführten Kategorien als gesundheitsschädlich eingestuft, zählen neben der Verständigung der Behörde die Produktrücknahme sowie ein Rückruf der betroffenen Charge zu den obligatorischen Erstmaßnahmen.

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