AckerbauDüngungGülleGülleverflüssigung: Das BML reagiert auf offenen UBV-Brief

Gülleverflüssigung: Das BML reagiert auf offenen UBV-Brief

Die Ausbringung von verflüssigter Gülle mit dem Breitverteiler als Alternative zur bodennahen Schleppschuhverteilung sollte auch in Österreich ermöglicht werden. Dies fordert der Unabhängige Bauernverband (UBV) in einem offenen Brief.
Quelle: Archiv

Die EU-Nitratrichtlinie (NEC) verpflichtet die EU-Mitgliedsländer ihren Ammoniakausstoß zu reduzieren, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Dazu haben sich niederösterreichische Landwirte überlegt, wie man das Problem einer effizienten Gülleausbringung und Erfüllung der Vorgaben bestmöglich lösen könnte. Dies auch ohne hohe Investitionen wie sie etwa für die bodennahe Schleppschuhverfahren nötig sind.

In Zusammenarbeit mit einem Gülleforscher wurde die „1:1 gesteuerte Gülleverflüssigung“ (GGV) als kostengünstige Alternative zur bodennahen Gülleausbringung bestätigt. Durch die Verdünnung der Gülle mit Wasser wird der Trockensubstanzgehalt abgesenkt und die gewünschten Effekte der reduzierten Ausgasung werden klar erreicht. Während in Bayern und Baden-Württemberg die Landwirte Rindergülle mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 4,6 % mittels Breitverteiler auch nach dem 1. Februar 2025 ausbringen dürfen, wehren sich in Österreich laut dem UBV die offizielle Stellen vehement dagegen.

In einem offenen Brief fordert der UBV das Landwirtschaftsministerium (BML) und die Landwirtschaftskammer auf, nach dem Modell von Bayern und Baden-Württemberg auch in Österreich die Gülleverflüssigung mit Wasser als alternative Methode für die Umsetzung der Nitratrichtlinie zuzulassen. Außerdem sollte diese Technik als Alternative im Mehrfachantrag Flächen (MFA) angeboten werden um die weitere Teilnahme am ÖPUL uneingeschränkt zu ermöglichen.

Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums

Auf entsprechende LANDWIRT Anfrage reagierte das BML umgehend und übermittelte uns folgende schriftliche Stellungnahme, welche die Forderung nach MFA-Aufnahme aber außen vor lässt:

„Anders als Deutschland sieht die Ammoniakreduktionsverordnung in Österreich kein Verbot des Pralltellers oder verpflichtende Ausbringungsvorschriften im Hinblick auf eine bodennahe Ausbringung vor. Österreichs Bäuerinnen und Bauern können (unter Einhaltung von Verpflichtungen wie z. B. der Einarbeitungsfrist oder Düngeobergrenzen) frei entscheiden, ob sie ihre Gülle verdünnt, nicht verdünnt, per Prallteller oder bodennah ausbringen. Für die Zielerreichung des Ammoniak-Emissions-Minderungsziels bis 2030 ist grundsätzlich eine Synergie aller möglichen Maßnahmen (in den Bereichen Fütterung – Stall – Lager – Ausbringung – Weide – Mineraldünger), die wirksam, kosteneffizient, von der bäuerlichen Praxis akzeptiert werden, als sinnvoll zu erachten. Gülleverdünnung ist, neben der bodennahen Gülleausbringung auch eine Maßnahme, die zu einer Minderung der Ammoniakemissionen beiträgt.“

 

Meldungsstand: 25.10.2024, 08:35 Uhr. Updates möglich.

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