Im Sommer stellte das Sozialministerium (BMSGPK) sein geplantes Tierarzneimittelgesetz vor (LANDWIRT 16/2023, S. 20f). Die Reaktionen darauf waren heftig, manche Praktiker haben das Gesetzeskonvolut regelrecht zerzaust. Während manche Teile bis zum Exzess rechtlich durchdekliniert werden, sind andere Stellen viel zu allgemein verfasst. Zudem gibt es viele unbestimmte bzw. missverständliche Bezeichnungen (wie: gegebenenfalls, umsichtig, angemessen, grundsätzlich, längerfristig, schwerwiegende Folgen etc.), ohne dass diese näher beschrieben werden. Diese beruhen in den jeweiligen Passagen auf Texten aus der EU-Verordnung und müssen laut BMSGPK so übernommen werden. Manche Paragrafen scheinen sich auch zu widersprechen.
Was Sie im Artikel sonst noch erfahren:
- Kritik an zu kurzer Begutachtungszeit
- 64 teils scharfe Stellungnahmen
- Was die Praktiker am Gesetzestext kritisieren
- Husch-Pfusch-Verfahren statt hohe Gesetzesqualität?
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