Von Maria JOAS
Hühner gehören für viele Betriebe einfach zum Hof dazu. Die Idee, aus den anfallenden Eiern ein zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften, liegt nahe. Dabei müssen Sie insbesondere die Vorschriften nach dem Lebensmittelrecht und einige Vermarktungsnormen einhalten. Welche Regeln bei der Direktvermarktung von Eiern greifen, ist abhängig von der Anzahl der Legehennen und von den Verkaufswegen. Die Vermarktung von Hühnereiern ist EU-weit einheitlich geregelt. Um die Rückverfolgbarkeit bis zur Produktionsstätte zu gewährleisten, muss jedes einzelne Ei mit einem Erzeugercode gekennzeichnet werden, aus dem auch die Art der Legehennenhaltung hervorgeht (Einzel-Ei-Kennzeichnung). Von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Betriebe, die weniger als 350 Legehennen halten und die Eier ausschließlich ab Hof oder im Umherziehen direkt an den Endverbraucher abgeben. Bei jeder anderen Vermarktungsform (z. B. Verkauf auf Bauernmärkten, Weitergabe an Handel) müssen Sie sich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als Legehennenbetrieb registrieren lassen, um einen Erzeugercode zu erhalten. Dieser besteht aus dem Code für das Haltungssystem (1 = Freilandhaltung 2 = Bodenhaltung 3 = Käfighaltung 0 = Ökologische Erzeugung) und der Kennnummer des Erzeugerbetriebs. Betriebe mit mehr als 350 Legehennen sind jedenfalls registrierungspflichtig. Wenn Sie Eier an Wiederverkäufer liefern (z. B. Einzelhandel, Bäckereien, Restaurants), sind die Vermarktungsnormen einzuhalten und Sie müssen die Eier zusätzlich nach Güteund Gewichtsklassen sortieren – dazu brauchen Sie eine Zulassung als Packstelle.
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