LANDWIRT: Der Pakt für mehr Tierwohl stellt jährlich 120 Millionen Euro an Investitionsförderung zur Verfügung. Für wie viele Jahre?
Elisabeth Köstinger: Durch Verzögerungen im Europaparlament, die Bildung der neuen EU-Kommission und die Budgetverhandlungen sind zwei Übergangsjahre für die Gemeinsame Agrarpolitik notwendig geworden. Wir nutzen diese Übergangszeit jetzt schon. Ab 1.1.2021 stehen jährlich 120 Millionen Euro zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt gewähren wir auch schon die höheren Fördersätze.
Werden diese 120 Millionen Euro jährlich dann auch in der neuen Förderperiode ab 2023 zur Verfügung stehen?
Wir befinden uns derzeit in der Erarbeitung der GAP-Strategiepläne, in denen wir genau solche Fragen fixieren. Aber ja, die Investitionsförderung soll mindestens in diesem Umfang weitergeführt werden.
Der Fördersatz für besonders tiergerechte Haltungssysteme wird auf 35 % erhöht. Ist es weiterhin möglich, dass Junglandwirte und Biobetriebe zusätzlich jeweils 5 % Zuschlag erlösen können?
Ja, das ist weiterhin möglich. Zudem kann aktuell auch die COVID-Investitionsprämie beantragt werden. Ich weiß natürlich, dass Stallbauten einer längeren Vorlaufzeit bedürfen. Aber für Projekte, die fertig geplant sind und in den nächsten Monaten umgesetzt werden, steht auch diese Förderung zur Verfügung.
Die Obergrenze für förderbare Kosten lag bisher bei maximal 400.000 Euro je Betrieb. Wird diese angehoben?
Ja, sie wird für die beiden Übergangsjahre um 120.000 Euro je Betrieb angehoben. Danach ist eine Anhebung der Obergrenze in der neuen GAP-Periode in Diskussion.
Muss der gesamte Betrieb auf besonders tierfreundliche Haltung umgestellt werden, um die Förderung auszulösen oder gilt sie projektbezogen?
Die Förderung ist auf das jeweilige Bauprojekt bezogen. Bei einem Neubau kann also der erhöhte Fördersatz in Anspruch genommen werden.
Ich halte nichts von Verboten, wenn man damit die Produktion ins Ausland verlagert.
Ab 2022 werden keine Neubauten gefördert, die den gesetzlichen Mindeststandard erfüllen. Gilt das auch für Umbauten?
Umbauten sind davon nicht betroffen. Für Modernisierungen von bestehenden Ställen gibt es weiterhin 20 % Investitionsförderung, auch wenn sie dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen. Bei Modernisierungen hin zu mehr Tierwohl gibt es natürlich den erhöhten Fördersatz. Damit schaffen wir einen deutlichen Anreiz für die Betriebe, auch beim Umbau in höhere Tierwohlstandards zu investieren. In den letzten Jahren wurde kaum Geld in die Hand genommen, um neu zu bauen. Bei den Bauern herrschte extreme Unsicherheit. Mit dieser Investitionsförderung schaffen wir Klarheit, auch weil wir den gesetzlichen Mindeststandard nicht angreifen.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober von den Grünen hat Mitte Oktober genau das Gegenteil verkündet. Er meinte, in seinem Ministerium werde schon an einer Novellierung der Tierhaltungsverordnung gearbeitet.
Die Eigenversorgung mit Schweinefleisch liegt in Österreich bei etwa 100 Prozent. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass diese Eigenversorgung unser oberstes Ziel sein muss. Ich halte nichts von
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