Im Schweinestall gibt es zwei Krisenszenarien: 1. Strom- bzw. Lüftungsausfall. 2. Der Betriebsleiter oder andere wichtige, tierbetreuende Mitarbeiter fallen aus. Da auf vielen Betrieben Arbeitskräfte aus dem Ausland tätig sind, trifft die Corona-Krise auch die Schweinehalter. Das Stallwaschen, Impfen und Verladen muss weiterhin erledigt werden, auch wenn Arbeitskräfte fehlen. Noch härter trifft es Betriebe, wenn der Betriebsführer selbst erkrankt und andere seine Arbeit von heute auf morgen übernehmen müssen. Dann hilft es, wenn Frau, Kinder, Eltern, Mitarbeiter oder betriebsfremde Helfer die wichtigsten Informationen über den Betriebsablauf griffbereit und übersichtlich vorfinden.
In Deutschland müssen am QS (Qualität und Sicherheit GmbH)-Prüfsystem teilnehmende tierhaltende Betriebe einen sogenannten Notfallplan vorbereitet haben. Dieser soll nach Empfehlung des QS gut sichtbar angebracht bzw. jederzeit leicht auffindbar sein. Ein solches Dokument sollte grundsätzlich auf jedem Betrieb bereitliegen und im eigenen Interesse regelmäßig aktualisiert werden.
Damit alles weiterläuft
Auf Schweinebetrieben gelten in Corona-Zeiten dieselben vorbeugenden hygienischen Maßnahmen wie in anderen Berufsfeldern, sprich u.a. regelmäßiges Händewaschen, Sicherheitsabstand zu Mitarbeitern wahren (idealerweise getrennte Arbeitsbereiche, unterschiedliche Arbeitszeiten), Bestellungen und Fragen an Berater möglichst telefonisch oder per Mail übermitteln, die Übergabe für Futter, Sperma, Tierzu- und -verkäufe so organisieren, dass es zu möglichst keinem bzw. geringem Kontakt zu anderen Personen kommt.
Neben Hygienemaßnahmen ist es besonders wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie die Versorgung der Tiere auch im Quarantäne- oder gar Krankheitsfall sichergestellt werden kann. Haben Sie einen Plan für den Notfall? Nutzen Sie jetzt die Zeit, um einen zu erstellen bzw. um bestehende Pläne zu überprüfen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Informationen, die ein solcher Notfallplan mindestens enthalten sollte (mit Material von QS und Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen):
- Landwirtschaftliche Betriebsnummer
- Namen und Erreichbarkeit Ihrer Stellvertreter: Familienmitglied(er) oder Mitarbeiter, der/die über die Betriebsabläufe informiert ist/sind
Oder: Name und Kontaktdaten des Hauptansprechpartners, der sich im Notfall um eine Vertretung kümmert
- Name und Telefonnummer von wichtigen Personen und Firmen – unter anderen:
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