Von Franz STRASSER
Gute Fleischqualität beginnt mit der rechtzeitigen Kennzeichnung der Schweine. Laut Tierkennzeichnungsverordnung und AMA-Gütesiegel-Richtlinie müssen Schweine spätestens 30 Tage vor der geplanten Schlachtung mit einem Stempel tätowiert werden. Der Stempel besteht aus zwei Zeilen. In der ersten Zeile steht ein „AT“, danach der Bundesländercode und drei bis vier Ziffern der LFBIS-Nummer. In der zweiten Zeile stehen die restlichen Ziffern der LFBIS-Nummer und eventuell das AMA-Symbol „AA“.
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