Der Gesundheitsausschuss des Nationalrates befasste sich am Mittwoch in einem öffentlichen Hearing mit dem Volksbegehren zur Beschränkung von Lebendtier-Transporten. Der vom niederösterreichischen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) gestarteten Initiative zufolge sollten europaweit Schlachtviehtransporte nur noch vom landwirtschaftlichen Betrieb zum nächstgelegenen Schlachthof erlaubt sein. “Fast 430.000 Unterschriften zeigen, wie wichtig das Thema der Bevölkerung ist und dass wir es ernst nehmen müssen. Daher haben wir uns auch mit dem Tierschutzgesetz beschäftigt und im Juli dieses Jahres weitere Verschärfungen beschlossen”, stellte Josef Hechenberger, ÖVP-Tierschutzsprecher, fest. Österreich habe eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Vor einem gänzlichen Verbot von Lebendtiertransporten warnte der als Experte geladene Adolf Marksteiner von der Landwirtschaftskammer Österreich.
Laut Marksteiner sind die heimischen Auflagen ohnehin schon deutlich strenger als in anderen europäischen Staaten. Österreich habe hier Standards vorgelegt, die auch auf EU-Ebene zu spannenden Diskussionen führen werden. Auch die letzten Novellen in diesem Bereich auf nationaler Ebene haben Verbesserungen gebracht. Würde man nur noch die Schlachtung im nächstgelegenen geeigneten Schlachthof erlauben, könnte das die aktuelle “Oligopolsituation” im Bereich der Schlachthöfe noch verstärken, warnte er. Schließlich würden in Österreich fünf Schlachtbetriebe sowohl bei Rindern als auch bei Schweinen mehr als 80% des Schlachtvolumens abdecken.
Für die Einleitung und Unterstützung des Volksbegehrens bedankte sich der für Tierschutzangelegenheiten zuständige Gesundheitsminister Johannes Rauch. Seiner Ansicht nach braucht es allerdings eine gesamteuropäische Regelung. Dafür setze er sich auch ein. Rauch ortet dabei durchaus Bewegung in der EU. Auch bei jenen Mitgliedstaaten, die in der Vergangenheit auf der Bremse gestanden seien.
Hechenberger hob die Änderungen im Tierschutzgesetz, wie beispielsweise das Verbot des Exports von Schlacht- und Mastrindern in bestimmte Drittstaaten, die verpflichtende Planung und rückblickende Kontrolle beim Export in Drittstaaten, ein Mindestalter für den Transport von Kälbern, Beschränkungen der Transportdauer von Kälbern sowie Einschränkungen für den Export von Zuchtrindern in Drittstaaten, hervor. “Es bringt niemanden etwas, wenn wir in Österreich zwar Vorreiter mit strengen Tierschutzgesetzen sind, aber dann die Produktion ins Ausland verlagert wird und Österreich sich – ähnlich wie bei der Energie – auch bei den Lebensmitteln von anderen Staaten abhängig macht.” Grundsätzlich sei es natürlich wichtig, die Standards weiterzuentwickeln, dies sollte aber Hand in Hand mit den Bäuerinnen und Bauern erfolgen, denen auch eine Perspektive für die Produktion gegeben werden müsse.
Zahlreiche Anträge der von NGOs unterstützten Opposition auf weitere Verschärfungen der Bestimmungen sowie Kontrollen blieben in der Minderheit oder wurden vertagt, wiewohl Abgeordnete der Regierungspartei Die Grünen betonten, nicht mit dem Koalitionspartner ÖVP einig zu sein, und wie auch der Gesundheitsminister eine generelle Systemumstellung in der Landwirtschaft – etwa in der Förderpolitik – forderten.
Quelle: AIZ
Der Schutz der Tiere sollte immer oberste Priorität haben. Ob ein pauschales Verbot von Lebendtiertransporten der richtige Ansatz ist, kann ich nicht sagen. Viel wichtiger ist es, die Transportbedingungen zu verbessern und die Transportzeiten deutlich zu verkürzen. Keine Überladungen mehr! Hier könnten Plattformwaagen, so wie diese https://www.as-waegetechnik.de/produkte/industriewaagen/plattformwaagen/ eine sinnvolle Lösung sein, um eine klare Höchstgrenze für das Transportgewicht festzulegen. Es gibt viele Möglichkeiten, die Situation zu verbessern, ohne direkt alles zu verbieten. Schließlich brauchen wir auch die Unterstützung der Landwirte, um nachhaltige und praktikable Lösungen umzusetzen.