ManagementAgrarrechtPauschalierung oder doch weiter optieren?

Pauschalierung oder doch weiter optieren?

Pauschalierung
Immer mehr Landwirte spielen mit ihrem Steuerberater verschiedene Steuermodelle durch.
Quelle: Christian Mühlhausen/landpixel.eu

Der Durchschnittssteuersatz (Pauschalierungssatz) für Landwirte mit Pauschalierung sank die letzten Jahre immer weiter. Dadurch zahlen manche Bauern mehr Umsatzsteuer, als sie bei Verkäufen einnehmen. Immer mehr fragen sich deshalb, ob sie zur Regelbesteuerung wechseln sollten.

1) Warum ändert sich der Pauschalierungssatz so oft?

Die EU-Kommission hat 2020 bemängelt, dass die deutschen Bauern zu stark von der Pauschalierung profitieren. Daher hat die Bundesregierung den Pauschalierungssatz seit 2021 gesenkt. Zudem muss sie den Pauschalierungssatz nun jährlich überprüfen. Bundesfinanz- und Bundeslandwirtschaftsministerium berechnen ihn auf Basis der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung für Deutschland und der Umsatzsteuerstatistik. Entsprechend passt die Regierung den Satz nach oben oder unten an. Betriebe mit einem Netto-Gesamtumsatz von mehr als 600.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr dürfen nicht mehr pauschalieren.

Lesen Sie in diesem Beitrag außerdem:

  • Wann lohnt es sich, zu optieren?
  • In welchen Fällen muss ich ohnehin optieren?
  • Wann kann ich zwischen den Modellen wechseln?

 

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