AckerbauDüngungPhosphor und das neue Düngerecht

Phosphor und das neue Düngerecht

Von Franz WIESLER und Hans SCHENKEL

Eine wesentliche Änderung in der neuen Düngeverordnung (DüV) betrifft die Ermittlung des Düngebedarfs. Ähnlich wie bei Stickstoff müssen die Landwirte in Zukunft auch den P-Düngebedarf ermitteln und schriftlich dokumentieren. Bei der Bemessung der Düngungshöhe müssen das Ertragsniveau und die im Boden verfügbare P-Menge berücksichtigt werden. Auf Schlägen mit einem Gehalt von mehr als 20 mg P2O5 je ha (CAL) darf die Düngung höchstens der voraussichtlichen P-Abfuhr entsprechen. Werden infolge der P-Düngung schädliche Auswirkungen auf Gewässer festgestellt, kann die nach Landesrecht zuständige Stelle im Einzelfall die P-Düngung weiter reduzieren oder gänzlich untersagen. Der ermittelte P-Düngebedarf darf grundsätzlich nicht überschritten werden. Im Gegensatz zu N erfolgte in der neuen DüV keine bundesweite Vereinheitlichung bei der Ermittlung des P-Bedarfs des Pflanzenbestandes.

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