2011 stand die österreichische Schweinebranche an einer Weggabelung. Eine Diskussion in den Medien, die sich gewaschen hatte: Tierschützer und Bauern auf der Straße. Tierschutzaktivisten sperrten sich in Abferkelständen ein. Kaum jemand glaubte, dass die herkömmliche Abferkelbucht noch irgendwie zu retten wäre. Nach einem Jahr Diskussion stand fest: Ab 1.1.2033 darf die Sau in der Abferkelbucht nur mehr zeitweise fixiert werden. Die Bucht muss mindestens 5,5 m2 groß sein bei einer Buchtenbreite von mindestens 1,6 m. Zumindest ein Drittel der Bodenfläche muss geschlossen sein. Der Abferkelstand muss in Querund Längsrichtung auf die Größe der Sau einstellbar sein und es müssen Schutzstangen für die Ferkel vorhanden sein.
In ganz Europa gibt es kein Land, in dem es ähnliche Vorgaben zur Abferkelbucht gibt. Zwar ist auch zum Beispiel in Schweden eine Form der freien Abferkelbucht vorgeschrieben, die gesetzliche Mindest-Grundfläche beträgt dort aber 6 m2. Ein Kastenstand zum Aufklappen ist nirgendwo sonst erwähnt. Deshalb kann auch nicht einfach eine Abferkelbucht aus einem anderen Land für Österreich zum Standard gemacht werden. Denn eine Bucht mit mehr Grundfläche und komplett freier Abferkelung entspricht erstens nicht den Mindestanforderungen des österreichischen Gesetzes und zweitens wäre damit am EU-Markt eine wirtschaftliche Produktion schwer möglich. Die Landwirtschaftskammer Österreich begann schon 2013 mit der Entwicklung einer Bucht, die genau die Mindeststandards der neuen Tierhalteverordnung erfüllt. Es gibt noch viele Fragen, die nun im Projekt Pro-SAU beantwortet werden sollen.
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