Von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin
Zwei Wochen ist das Fleckviehbullenkalb von Rudolf Weigert alt. Vor einer Stunde wurde es enthornt. Auch wenn es in wenigen Wochen an einen Mäster verkauft wird, müssen jetzt die Hornanlagen verödet werden. Denn Bullenmäster dürfen nicht mehr routinemäßig enthornen. Auch nicht, wenn der Tierarzt den Eingriff vornimmt. Das ist nur noch bis zur sechsten Lebenswoche erlaubt. Seit diesem Jahr werden auch die Unterlagen zum Enthornen bei der Cross-Compliance-Kontrolle überprüft.
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