Von Steffen HOY und Simone MÜLLER
Alle Sauen müssen einen größenmäßig passenden Liegebereich haben. Dabei müssen sie alle gleichzeitig liegen können. So steht es im Gesetz. In jüngster Zeit gibt es in einzelnen Landkreisen veterinärbehördliche Auslegungen, wonach die Besamungsstände breiter sein sollen als bisher üblich. In Thüringen sollen z.B. künftig Kastenstände gefordert werden, deren lichte Breite sich an der Schulterhöhe von Sauen orientiert. Danach sollen Sauen mit einer Schulterhöhe bis 90 cm in 75 cm breiten Ständen und Sauen mit einer Schulterhöhe bis 100 cm sogar in 85 cm breiten Ständen gehalten werden. In den betroffenen Betrieben herrscht vollständige Unsicherheit darüber, welches Maß die Behörden künftig tolerieren werden. Für Betriebe, die investieren wollen, bedeutet das einen Baustopp, da die betreffenden Veterinärämter keine rechtsverbindlichen Aussagen zu den Maßen erteilen.
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