Grund und Boden sind die Basis nicht nur des bäuerlichen Lebens. Daher kommt der Sicherung des Eigentums bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken seit jeher große Bedeutung zu. Dazu sind sichere und anerkannte Grenzen erforderlich. Jahrzehntelang wurden solche Grundgrenzen vielerorts vernachlässigt und bei Bedarf durch einfache Übertragung der Grundsteuerkatasterlinien aus der Katastralmappe in die Natur hergestellt. Mit vernichtenden Ergebnissen, was sich durch die seit 2004 von der AMA zur Verfügung gestellten Hofkarten noch verschärft hat. Bei der Bestimmung der richtigen Grenze ist nämlich gemäß der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) in erster Linie nicht auf die Mappengrenzen abzustellen. Wenn die Grundstücksgrenzen nicht im Grenzkataster eingetragen sind und zwischen den Grundnachbarn keine Einigkeit besteht, so bestimmt sich der eigentumsrechtliche Grenzverlauf vorrangig nach unbedenklichen objektiven Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine, Metallmarken, Grenzpflöcke) oder nach der Naturgrenze (z.B. Mauern, Zäune, Bäume, Böschungskanten, natürliche Grenzlinien).
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