EnergieStromkostenbremse für den Haushalt ab 17. April beantragen

Stromkostenbremse für den Haushalt ab 17. April beantragen

Strom, Drehstromzähler
Quelle: Weingartner

Ab 17. April 2023 können alle landwirtschaftlichen Betriebe, deren betrieblicher und auch Haushaltsstrom über einen Stromzähler laufen, um die „Stromkostenbremse für Haushalte“ ansuchen.

Die Eckpunkte:

  • Anträge auf Gewährung der Stromkostenbremse für den bäuerlichen Haushalt können ab 17. April bis spätestens 31. Mai 2023 online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag gestellt werden.
  • Der Förderzeitraum läuft von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024.
  • Die Stromkostenbremse wird bei Gewährung automatisch auf der Stromrechnung (Jahres- bzw. Schlussabrechnung) und auch bei Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt.
  • Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 kWh gefördert. Das sind rund 80 % des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte.
  • • Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht. Damit wird ein Haushalt um durchschnittlich 500 € pro Jahr entlastet.
  • Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen pro Haushalt gibt es zudem Zusatzförderungen. Von diesem Top-up-Modell profitieren alle Haushalte mit mehr als drei Personen mit 105 € pro zusätzlicher Person und Jahr. Die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses erfolgt automatisch, das heißt, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Entlastung beim betrieblichen Stromverbrauch

Für landwirtschfatliche Betriebe gibt es zudem ein 120 Millionen Euro-Stromentlastung für den Betrieb. Dafür gibt es zwei Modelle:

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