
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert den Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte. „Mit der Förderung sollen die Unternehmen motiviert werden, in ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu optimieren“, erklärt die SVLFG. Im zweiten Teil, der am 1. März 2025 begann, werden Investitionen in Hitze- und Sonnenschutz mit bis zu 50 % gefördert. Der maximale Auszahlungsbetrag liegt bei 800 Euro.
Diese Hitzeschutz-Produkte werden gefördert
Die geförderten Produkte umfassen:
- Kühlkleidung und Kappen: Bei hohen Außentemperaturen vor allem während der Sommermonate sinken Konzentration und Leistung drastisch. Mit Kühlkleidung wie Kühlwesten, Kühlshirts und Kühlkappen fühlt man sich deutlich wohler und leistungsfähiger, so die SVLFG. Kühlkleidung ist einfach in wenigen Sekunden mit Leitungswasser aufladbar.
- Wetterschutzzelt/UV-Schutzzelt (für Arbeitgeber-Betriebe): Wetterschutzzelte sind eine technische Maßnahme zum Schutz gegen natürliche UV-Strahlung. Zur Abwehr von möglichen Gefährdungen müssen diese Zelte hinreichend standsicher, veranker- und ballastierbar sein. Um für den Arbeitsplatz einen Freiraum zu gewährleisten, ist eine Grundfläche von mindestens 15 m² erforderlich.
- Kopfbedeckung mit Nackenschutz: Der weiße Hautkrebs ist die am meisten angezeigte Berufskrankheit in den Grünen Berufen, besonders betroffen sind der Kopf- und der Nackenbereich. Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz können hier helfen.
Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen und bezuschusst keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Infos zur Antragstellung und den Förderkonditionen erhalten Sie unter svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.

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