Auf Basis des seit 2005 in Österreich gültigen Bundestierschutzgesetzes wurde eine eigene „Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz“ (FTT) eingerichtet. Diese soll zur Erhöhung der Rechtssicherheit und der Verbesserung des Vollzuges hinsichtlich der tierschutzrechtlichen Haltungsbestimmungen beitragen.
Prüfen und Zertifizieren von Stallsystemen und Produkten
Hauptaufgabe der FTT ist die Überprüfung von Haltungs- und Stallungssystemen, Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör sowie sonstiger in der Tierhaltung eingesetzter technischer Ausrüstungen auf deren Tierschutzkonformität.
So sieht das Tierschutzgesetz eine verpflichtende Überprüfung sämtlicher neuartiger Produkte vor dem ersten Inverkehrbringen in Österreich vor. Als neuartig gelten neue Produkte, die seit März 2012 bei der Tierhaltung in Österreich eingesetzt werden. Zudem können Hersteller auch serienmäßig hergestellte (nicht neuartige) Produkte freiwillig überprüfen lassen.
Bei positiver Bewertung wird das staatliche „Tierschutz(-konform)“-Kennzeichen vergeben. Diese Siegel wurde bisher an rund 300 Produkte verliehen. Außerdem wurden bereits 90 Produkte im Nutztierbereich und 270 im Heimtierbereich zertifiziert. Immer mehr ausländische Firmen unterwerfen ihre Produkte diesem Überprüfungsprozess, was für die Qualität und Anerkennung des Zeichens spricht.
Beraten, Begutachten und Vertreten
Die FTT ist aber auch eine zentrale Informations- und Begutachtungsstelle und befugt, im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) oder Dritter z.B. Schulungsunterlagen, Ausbildungslehrgängen etc. zu überprüfen und Gutachten zu erstellen.
In den Aufgabenbereich der FTT fallen auch die Sammlung wissenschaftlichen und juristischen Grundlagen des Tierschutzes sowie die Erstellung von Handbüchern und Checklisten zur Verbesserung des Vollzugs des Tierschutzrechts.
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