Schafe und ZiegenSchafTirol: Wolfsentnahmen nach Gesetzesänderung rascher möglich

Tirol: Wolfsentnahmen nach Gesetzesänderung rascher möglich

In der Sitzung am 8. Februar beschloss der Tiroler Landtag neue Rechtsvorgaben für künftig behördlich erlaubte Wolfsentnahmen.
Quelle: pixabay.com, LandTirol/Maier

Der Jahresbericht 2022 des Landes Tirol listet die Schäden der Großraubtiere schonungslos auf. Mit 413 toten und 527 vermissten Weidetieren sind die Nutztierverluste gegenüber 2021 um satte 50% gestiegen. Die meisten Schäden gab es in Osttirol. Der finanzielle Schaden wird mit rund 235.000 Euro beziffert. 86% aller gerissenen Weidetiere geht auf das Konto von Wölfen. Insgesamt wurden 19 verschiedene Wölfe nachgewiesen.

Alle fünf Abschussbescheide beeinsprucht

Die Bejagung – im Amtsdeustch Entnahme – von Problem- und Risikowölfen hat sich hingegen als schwierig erwiesen. Insgesamt wurden fünf Abschussbescheide erlassen. Doch wegen der reflexartigen Beeinspruchungen dieser durch Naturschutzgruppen – diesen kommt von rehcts wegen Parteistellung zu – wurden die möglichen bschüsse zeitlich verzögert. Letztlich konnte kein Wolf entnommen werden.

Verordnung statt Einzelbescheid

Um Wolfsentnahmen künftig rascher durchführen zu können, hat der Tiroler Landtag diese Woche mittels Dringlichkeitsantrags das Tiroler Jagdgesetz geändert. Demnach können Problem- und Risikotiere nach entsprechender Verordnung – statt bisher via Einzelbescheide – erlegt werden. Der Gesetzesänderung stimmten außer den Grünen alle anderen im Landtag vertretenen Parteien zu.

Grüne wie Umweltorganisationen kritisieren, dass durch den Verordnungsweg das Beschwerderecht wegfalle. Manche Juristen sehen darin eine mögliche Verletzung des EU-Rechts. Zuletzt trat auch Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) gegen eine Aufweichung des starren Wolfschutzes auf.

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00