Knalleffekt vor mittlerweile über einem Jahr: Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt Anfang 2024 überraschend das für 2040 fixierte Vollspalten-Verbot in der Schweinehaltung. Dabei war die Übergangsfrist erst 2022 von der türkis-grünen Regierung beschlossen worden. Wie der niederösterreichische Bauernbund in
einer Presseaussendung vom 23. Dezember 2024 bemängelte, hätten seitdem tausende heimische Schweinebetriebe keine Rechts- und Planungssicherheit mehr. Viele bäuerliche Familien wären seit nun schon einem Jahr mit dem Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenz konfrontiert. Zudem sieht die Standesvertretung die Versorgungssicherheit mit heimischem Schweinefleisch akut gefährdet.
Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, gingen einige Schweinebauern aus Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark vergangenen Sommer in die Offensive. Sie reichten beim VfGH einen Individualantrag zur Klärung der Situation ein. Darin kritisierten sie die mangelnde Rechts- und Planungssicherheit sowie den fehlenden Investitionsschutz. Allerdings wies das Höchstgericht deren Antrag mit der Begründung ab, dass es die „Interessen der Antragsteller aktuell nicht beeinträchtigt“ sieht. Immerhin sei das Vollspalten-Verbot noch gar nicht in Kraft und die Bundesregierung habe noch ausreichend Zeit – bis 1. Juni 2025 – zur Reparatur des Gesetzes. Der VfGH räumte in seiner Entscheidung jedoch auch ein bedingtes Verständnis für die Lage der österreichischen Schweinebauern ein („Wenngleich den Antragstellern zuzugestehen ist, dass sie sich derzeit in der Phase
einer ungewissen künftigen Rechtslage befinden.“).
Der Bauernbund fordert von der neuen Bundesregierung, umgehend eine gesetzliche Lösung für die heimischen Schweinebauern herbeizuführen. Diese soll auf einem bereits im Mai 2024 vom Verband Schweinehaltung Österreich mit dem Bauernbund vorgestellten Vorschlag basieren: Für Ställe, die vor 2013 errichtet wurden, soll eine Übergangsfrist bis Ende 2036 gelten. Für nach 2013 errichtete Ställe soll die Frist unter Einhaltung des 23-jährigen Investitionsschutzes abgestuft bis 2040 enden.
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