Von Reinhild JÄGER, LANDWIRT Redakteurin
Trotz der zum Teil trockenen Witterung ist die Pilzsaison heuer schon wieder angelaufen und die Sammler sind eifrig im Wald unterwegs. Aber nicht überall darf jeder seine Körbe und Tüten unbeschränkt anfüllen, auch für die Pilzernte gibt es Vorschriften. Diese finden sich in Deutschland in verschiedenen bundesund landesrechtlichen Bestimmungen. Vorschriften rund um das Pilzesammeln kennen etwa das Bundesnaturschutzgesetz, die Bundesartenschutzverordnung sowie die Naturschutzund Waldgesetze der einzelnen Bundesländer. Dementsprechend vielfältig sind die Regeln.
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