KommentarWo bleibt da die Planungssicherheit?

Wo bleibt da die Planungssicherheit?

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Um dem Drängen der Tierschutz- und Umweltgruppen sowie des (kleineren) Koalitionspartners nach mehr Tierwohl nachzukommen, willigt eine sich selbst als Bauernpartei bezeichnende Regierungsfraktion zum Verbot der unstrukturierten Vollspaltenböden in der Schweineproduktion ein. Ein schlechter Witz? Nein, pure Realität und so geschehen in Österreich im Juli 2022.

Beschluss ohne EU-Not

Aufgrund der Einigung und der Gesetzesnovellenvorlage der Regierungskoalition aus konservativer ÖVP (ausgestattet mit einer 37,5 % Wählerzustimmung bei der Nationalratswahl 2019) und den Grünen (erreichten 13,9 %) beschloss 2022 der österreichische Nationalrat, dass ab 2040 unstrukturierte Vollspaltenböden ohne Funktionsbereiche (d.h. etwa ohne planbefestigte Liegefläche) im Schweinebereich für alle Haltungseinrichtungen verboten sind.

Während bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut sein hätten müssen, wurden Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bei Neu- und Umbauten bereits ab 2023 verboten. Seit diesem Zeitpunkt gilt zudem bis zu 20 % mehr Platz, verpflichtende Klimatisierung, mehr Beschäftigungsmaterial und sogenannte „strukturierte Buchten“.

Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:

  • Mangelhafte Begründung der langen Übergangszeit
  • Sehr enges Zeitfenster zur Gesetzesreparatur
  • Aus für die dauernde Anbindehaltung kommt auch in Deutschland
  • Wo bleibt die staatliche Verlässlichkeit

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