Schafe und ZiegenSchafGeldbuße für Bürgermeister wegen Wolfsprämie

Geldbuße für Bürgermeister wegen Wolfsprämie

Der Großkirchheimer Gemeinderat beschloss einstimmig die Wolf-Abschuss-Prämie.
Quelle: AB Photographie/shutterstock.com

Im Nachrichtenmagazin “Profil” erklärte Peter Suntinger, dass seine Gemeinde 2.500 Euro für jeden vorgelegten Wolfskadaver zahlen werde. Er wurde daraufhin von einem Tierschutzverein bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt und musste sich nun wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB) verantworten. Wie der ORF berichtet, entging der Angeklagte einer Verurteilung, obwohl er zunächst die seinen Angaben zufolge vom Großkirchheimer Gemeinderat einstimmig beschlossene Wolf-Abschuss-Prämie verteidigte. Er schilderte eindrücklich, wie eine Schafhalterin in seiner Gemeinde im Vorjahr sechs Schafe verlor, die ein Wolf auf der Alm gerissen habe: „Die Bäuche waren aufgeschlitzt, die Wampen am Boden, ein furchtbarer Anblick.“ Er befasse sich seit 2015 mit dem Thema: „Als Bürgermeister muss ich die Tierhalter und Bauern schützen.“ Offiziell seien in Kärnten bisher elf Problemwölfe erlegt worden: „In Wahrheit sind es aber 40 bis 50.“ Man komme „der fatalen Entwicklung in Österreich, wo es mindestens 400 Wölfe gibt“ nämlich nur „mit Maßnahmen“ an: „Wenn wir den Wolf sehen, muss er geschossen werden.“

Bis zu zwei Jahre Haft

Er sei bei diesem Thema „der Zeit voraus“, betonte Suntinger: „Ich wollte wachrütteln.“ Daher habe man die Wolf-Abschuss-Prämie beschlossen. Auf die Frage, wie oft in Großkirchheim die Prämie von 2.500 Euro denn bisher ausbezahlt worden sei, erwiderte der Angeklagte: „Leider noch nicht.“ Das liege aber nicht daran, dass es keine Abschüsse gebe. Die Kadaver würden aus Furcht vor möglichen rechtlichen Folgen wohl verscharrt, vermutete Suntinger. Er sei „grundsätzlich den Gesetzen verpflichtet“, habe aber „die Verpflichtung aufzuzeigen, wenn etwas schief läuft“, merkte der Bürgermeister noch an. Im Fall eines Schuldspruchs hätten dem Ortsvorsteher bis zu zwei Jahre Haft gedroht. Nach längerem Hin und Her akzeptierte er eine Diversion und handelte dabei die ursprünglich auf 4.000 Euro veranschlagte Geldbuße sogar auf die Hälfte herunter. Indem er versicherte, er werde sich zukünftig an die Landesgesetze halten und binnen 14 Tagen 2.000 Euro plus 150 Euro an Verfahrenskosten bezahlen, wurde die Anzeige gegen Suntinger zurückgelegt. Der Bürgermeister gilt damit weiterhin als unbescholten. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich eine Erklärung vor. Zukünftig würden sich aber die Gesetze ändern. Die am 15. Mai in Kraft tretende Kärntner Weideordnung werde Erleichterungen im Kampf gegen Problemwölfe bringen, zeigte sich der Großkirchheimer Ortschef zuversichtlich.

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