AgrarpolitikEU will GAP-Programm für 2023 aufweichen

EU will GAP-Programm für 2023 aufweichen

Quelle: shutterstock.com/Andrey_Kuzmin
Zur Steigerung der Getreide- beziehungsweise Lebensmittelerzeugung hat die EU-Kommission eine vorübergehende Abweichung von den agrarpolitischen Vorschriften für die Fruchtfolge (GLÖZ 7) und den Erhalt nichtproduktiver Landschaftselemente auf Ackerflächen (GLÖZ 8) vorgeschlagen. Auch soll die Pflicht zur Stilllegung von Ackerflächen 2023 ausgesetzt werden und erst ab 2014 gelten – allerdings nicht bei Kulturen, die üblicherweise als Tierfutter verwendet werden (wie Mais und Soja).
Die Kommission geht davon aus, dass im Vergleich zum jetzigen Stand EU-weit 1,5 Mio. ha wieder für die Produktion genutzt werden können.

Die Ausnahmeregelung ist befristet und soll demnach nur für das Antragsjahr 2023 gelten.

Nachhaltigkeit und Green Deal bleiben aufrecht

Mit der temporären Aufweichung der GAP soll vor allem den Bedenken hinsichtlich der globalen Ernährungssicherheit, die sich aus der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ergeben, Rechnung getragen werden.

Die EU-Kommission setze sich aber weiterhin uneingeschränkt für den Green Deal ein, wird in Brüssel betont. Deshalb sieht der Vorschlag vor, dass jene Mitgliedstaaten, die von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen, Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen fördern, die in ihren GAP-Strategieplänen geplant sind, so die EU-Kommission.

Österreich dafür, Deutschland abwartend

Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, dem Österreich auch offiziell zugestimmt hat: Jede zusätzliche Tonne Getreide und Lebensmittel ist entscheidend“, betont Totschnig in seiner  schriftlichen Stellungnahme.

Die nationale Umsetzung dieser Ausnahme werde nun vorbereitet, um den Landwirten ehestmöglich Planungssicherheit zu geben. Biodiversitätsflächen des österreichischen Agrarumweltprogramms (ÖPUL) wären davon nicht betroffen.

Der deutsche Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) indes will den Vorschlag der EU-Kommission erst genau prüfen, insbesondere welche Ausnahmeregeln Deutschland bei der GAP nutzen will. In der Aussetzung der Fruchtfolgeregeln für 2023 sieht sein Ministerium als verkraftbar an. Eine Pause in der Stilllegungspflicht habe hingegen weitreichende Folgen für die Biodiversität, die man genau abwägen müsse.

Meldung wurde am 26. Juli um 09:30 Uhr mit den Stellungnahmen der beiden Minister ergänzt.

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