Die Ausnahmeregelung ist befristet und soll demnach nur für das Antragsjahr 2023 gelten.
Nachhaltigkeit und Green Deal bleiben aufrecht
Die EU-Kommission setze sich aber weiterhin uneingeschränkt für den Green Deal ein, wird in Brüssel betont. Deshalb sieht der Vorschlag vor, dass jene Mitgliedstaaten, die von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen, Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen fördern, die in ihren GAP-Strategieplänen geplant sind, so die EU-Kommission.
Österreich dafür, Deutschland abwartend
Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, dem Österreich auch offiziell zugestimmt hat: Jede zusätzliche Tonne Getreide und Lebensmittel ist entscheidend“, betont Totschnig in seiner schriftlichen Stellungnahme.
Die nationale Umsetzung dieser Ausnahme werde nun vorbereitet, um den Landwirten ehestmöglich Planungssicherheit zu geben. Biodiversitätsflächen des österreichischen Agrarumweltprogramms (ÖPUL) wären davon nicht betroffen.
Der deutsche Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) indes will den Vorschlag der EU-Kommission erst genau prüfen, insbesondere welche Ausnahmeregeln Deutschland bei der GAP nutzen will. In der Aussetzung der Fruchtfolgeregeln für 2023 sieht sein Ministerium als verkraftbar an. Eine Pause in der Stilllegungspflicht habe hingegen weitreichende Folgen für die Biodiversität, die man genau abwägen müsse.
Meldung wurde am 26. Juli um 09:30 Uhr mit den Stellungnahmen der beiden Minister ergänzt.
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