RindDeutsches Tierschutzgesetz neu: “Bürokratischer Wahnsinn”

Deutsches Tierschutzgesetz neu: “Bürokratischer Wahnsinn”

Der BRS befürchtet, dass die Bemühungen der Schweinehalter zum Kupierverzicht „durch Risikoanalysen und die damit verbundene Papierflut untergraben werden”.
Quelle: Shutterstock.com/KiraKutscher

Für überzogen hält der deutsche Bundesverband Rind und Schwein (BRS) den Regierungsentwurf für eine Novelle des Tierschutzgesetzes. Mit der geplanten Novelle schieße die Regierung über das Ziel hinaus und konterkariere die Bemühungen der Tierhalter zur realistischen Umsetzbarkeit von mehr Tierschutz, erklärte der Bundesverband Ende August 2024.

Abgelehnt wird das geplante Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung. Dies sei nicht notwendig, weil die Anbindehaltung ohnehin auslaufe. Ein sofortiges Verbot werde den Strukturwandel zusätzlich verschärfen und gerade kleine Familienbetriebe zur Aufgabe zwingen. Mehrkosten für rinderhaltenden Betriebe von jährlich rund 100 Mio. Euro erwartet der BRS von der Regelung, nach der Tierärzte die vorgesehene Lokalanästhesie beim Veröden der Hornanlagen von Rindern durchführen müssen.

Bürokratischer Wahnsinn

Nicht nachvollziehen kann der Bundesverband die geplante Kennzeichnung verendeter Tiere. In der Schweineproduktion würden Saugferkel im Regelfall ohnehin am vierten Lebenstag mit einer Ohrmarke gekennzeichnet. Vorherige Tierverluste gingen auf Totgeburten, Erdrückung und das Verenden äußerst lebensschwacher Ferkel zurück. Weder hätten die Tierhalter Einfluss auf diese Verluste, noch sei aus der Kennzeichnung ein zusätzlicher Informationsgewinn zu erwarten.

Kupierverzicht: Papierflut untergräbt alle Bemühungen

„Bürokratischen Wahnsinn“ vermutet der BRS hinter den Regelungen zum Schwanzkupieren beim Schwein. Zwar begrüßt der Verband, dass der bestehende „Aktionsplan Kupierverzicht“ rechtsverbindlich werden soll und weist darauf hin, dass Schweinehalter im Rahmen des Aktionsplans bereits viele Erkenntnisse gesammelt und zum Kupierverzicht beigetragen hätten. Unverständlich sei jedoch, dass diese Bemühungen „durch Risikoanalysen und die damit verbundene Papierflut alle vier Monate untergraben werden“. Zu erheblichem Tierleid werde es kommen, wenn die Schadschwelle, ab der Tierhalter mit dem Kupieren beginnen dürfen, von 2 % auf 5 % angehoben wird.

AgE

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