Beim Login im Onlineportal eAMA wird ab 16. Oktober Mittag jeder Anwender aufgefordert, seinen bisherigen PIN-Code (Passwort) zu ändern und diesen an den neuen erhöhten Sicherheitsstandard anzupassen.
Die neuen einzuhaltenden Kriterien werden direkt im eAMA auf der Änderungsseite angezeigt.
Kriterien für das neue Passwort:
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer.
- Länge zwischen 12 und 64 Zeichen .
- Das neue Passwort darf nur gültige Zeichen enthalten.
Außerdem dürfen die fünf zuletzt verwendeten Passwörter als aktuelles Passwort nicht mehr verwendet werden.
In Einzelfällen müssen außerdem die bereits akzeptierten „Nutzungsbestimmungen für das AMA-Benutzerkonto“ und „Nutzungsbestimmungen für das eAMA“ noch einmal bestätigt werden.
Neu ist auch, dass nach der Umstellung im Fall einer juristischen Vertretung (z.B. Sachwalterschaft, freiwillige Vertretung) für den Bewirtschafter und dessen Vertreter eine Anmeldung ausschließlich mit ID Austria möglich ist.
Hilfe und Unterstützung
Für weitere Informationen stehen die FAQs zum eAMA-Login sowie die AMA-Hotline (Telefon: 050 3151 99; Mail: einstiegshilfe@ama.gv.at) zur Verfügung.
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