Können aufgrund der Extremwetterereignisse der letzten Tage (Starkregen, Hochwasser, Hangrutschungen, Vermurungen u.Ä.) einzelne AMA-Förderverpflichtungen (z.B. Ernteverpflichtung, Fristen bei Immergrün, etc.) nicht oder nur unzureichend eingehalten werden, muss der davon betroffene Landwrt innerhalb von drei Wochen ab Feststellen der Schäden eine Meldung „Höhere Gewalt“ an die AMA absetzen.
Pauschale Schadensmeldung der LK
Die Landwirtschaftskammer NÖ hat den Tatbestand der „höheren Gewalt“ gebietsübergreifend für alle Bezirke in NÖ gemeldet. Die Gesamtsituation wurde gegenüber AMA und BML dargestellt und eine Fristwahrung sichergestellt.
Diese Pauschalmeldung durch die LK dient an sich nur der Fristverlängerung und hebt die einzelbetriebliche Meldepflicht nicht auf. Zur Zeit werden die Auswirkungen auf die Fördermaßnahmen geprüft und die zuständigen Stellen (AMA, LK, Landwwirtschaftsministerium) arbeiten an einer unbürokratischen Vorgangsweise . Details dazu sollen zeitgerecht bekannt gegeben werden.
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