LandlebenUrlaub Am BauernhofBayern-Rettungsschirm für Direktvermarkter und UaB-Betriebe

Bayern-Rettungsschirm für Direktvermarkter und UaB-Betriebe

Quelle: 4zevar/shutterstock.com

Ministerin Kaniber: „Diese Nebenbetriebe können im Einzelfall genauso betroffen sein wie Hotels und Gaststätten.“ Auch sie dürfen keine Touristen mehr als Gäste aufnehmen. Bei Direktvermarktern und Catering-Betrieben, die nun mehrere Wochen ihre Klientel wie Kitas und Schulen nicht mehr beliefern können, kann es zu Liquiditätsengpässen kommen.

Gestaffelte Soforthilfen

Die Antragstellung auf Soforthilfe ist mit dem entsprechenden Formblatt bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigen können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe beantragen, Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 7.500 Euro.

 

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