Zum Inhalt springen

Rubrik Urlaub am Bauernhof

Anmelden, um diese Funktion zu nutzen.

Mit einem kostenlosen Konto können Sie diese Funktion nutzen und von jedem Gerät auf Ihr Benutzerkonto zugreifen.

oder

Ein Konto ist kostenlos. Für abo-pflichtige Artikel und LANDWIRT KI benötigen Sie zusätzlich ein Abo.

Meldung Alle Artikel: Meldung News Alle Artikel: News

Bayern-Rettungsschirm für Direktvermarkter und UaB-Betriebe

Auch nichtlandwirtschaftliche Unternehmenszweige wie Urlaub auf dem Bauernhof oder Direktvermarkter, die Gemeinschaftsverpflegung für Kitas, Schulen etc. anbieten, können ab sofort Anträge zur finanziellen Unterstützung stellen.

Quelle: 4zevar/shutterstock.com

Artikel vorlesen lassen

0:00 0:00

Julia NUMSSEN 1 Min. Lesezeit

Ministerin Kaniber: „Diese Nebenbetriebe können im Einzelfall genauso betroffen sein wie Hotels und Gaststätten.“ Auch sie dürfen keine Touristen mehr als Gäste aufnehmen. Bei Direktvermarktern und Catering-Betrieben, die nun mehrere Wochen ihre Klientel wie Kitas und Schulen nicht mehr beliefern können, kann es zu Liquiditätsengpässen kommen.

Gestaffelte Soforthilfen

Die Antragstellung auf Soforthilfe ist mit dem entsprechenden Formblatt bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigen können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe beantragen, Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 7.500 Euro.

 

Mehr zu Urlaub am Bauernhof

Alle Artikel zu Urlaub am Bauernhof

Kommentare

Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.

Kommentar schreiben Konto erstellen

Anmelden, um diese Funktion zu nutzen.

Mit einem kostenlosen Konto können Sie diese Funktion nutzen und von jedem Gerät auf Ihr Benutzerkonto zugreifen.

oder

Ein Konto ist kostenlos. Für abo-pflichtige Artikel und LANDWIRT KI benötigen Sie zusätzlich ein Abo.

Nach oben