RindBlauzungenkrankheit ist zurück in der Schweiz

Blauzungenkrankheit ist zurück in der Schweiz

Impfstoff
Obwohl es aktuell drei Impfstoffe gegen BTV-3 gibt, sind diese bisher weder in der Schweiz noch in der EU zugelassen.
Quelle: Agrarfoto.com

Nun ist bekannt, dass in der Schweiz erstmals seit 2020 wieder die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) aufgetreten ist. Nachgewiesen wurde die Tierkrankheit Ende August bei einem Rind im Kanton Waadt. Tags darauf bestätigten die Veterinärbehörden erstmals eine Infektion mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in dem Alpenland. Betroffen waren zwei Schafe auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kanton Jura und ein Schaf im Kanton Solothurn. Nach Angaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) breitet sich BTV-3 seit 2023 in Europa aus und hat nun von Norden her die Schweiz erreicht. Der Tierverkehr bleibe innerhalb des Landes aber ohne Einschränkungen möglich. Die Blauzungenkrankheit war laut BLV im Jahr 2007 erstmalig in der Schweiz festgestellt worden. Damals sei jedoch die Variante Serotyp 8 (BTV-8) in Umlauf gewesen. In den Jahren 2008 und 2010 sei ein umfassendes Impfprogramm durchgeführt worden. Das BLV wies darauf hin, dass es zwar aktuell drei Impfstoffe gegen BTV-3 gebe. Davon sei jedoch keiner in der Schweiz oder in der EU zugelassen. Im Gegensatz zur Schweiz gebe es in der EU eine gesetzliche Grundlage, die es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen erlaube, die Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zu genehmigen. In der Schweiz könnten Impfstoffhersteller aber eine Zulassung beantragen, die von der Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel (Swissmedic) priorisiert und beschleunigt behandelt werde.

Dänemark: Landesweite Ausbreitung

Derweil hat sich nach dem ersten Fund am 9. August in Dänemark die Blauzungenkrankheit landesweit ausgebreitet Nach dem anfänglichen Verbot, Tiere im Verdachts- und Infektionsfall zu transportieren, hat die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde am Freitag (6.9.) die Regeln gelockert. Damit enden die Restriktionen für die Verbringung von Tieren innerhalb des Landes. Ein Verdacht auf eine Infektion müsse weiterhin gemeldet werden, teilte das Kopenhagener Landwirtschaftsministerium daraufhin mit. Auch die Regeln für den Handel mit Tieren in der EU und für Exporte blieben davon unberührt. AgE

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