Kaum zurückgekehrt, will man ihn schnellstmöglich wieder loswerden: den Wolf. Bilder von gerissenen Nutztieren gehen durch die Medien, Landwirte und ihre Vertreter fordern den Abschuss des Raubtieres, eine Regulation des Bestandes oder auch einen „wolfsfreien Alpenraum“. All diese Forderungen kann Deutschland allerdings nicht für sich entscheiden, denn der Wolf und wie mit ihm umgegangen wird, ist eine Angelegenheit der EU. Der Wolf gilt in Europa als streng geschützte Tierart. Wir sind umgeben von Wolfspopulationen, aus denen immer wieder Tiere auf der Suche nach neuen Revieren abwandern. Inzwischen hat Deutschland 105 nachgewiesene Wolfsrudel. Daneben gibt es in der Bundesrepublik 25 Wolfspaare und 13 sesshafte Einzeltiere. Die meisten Wölfe leben in Brandenburg mit 41 Rudeln und acht Paaren. Danach folgen Niedersachsen mit 30 und Sachsen mit 27 Territorien. In Bayern sind derzeit ein Rudel, ein Wolfspaar, sowie zwei Einzeltiere sesshaft. Auch in Baden-Württemberg hat sich 2019 erstmals ein Einzeltier angesiedelt.
Sowohl in der Berner Konvention als auch in der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ist der Wolf als streng geschützte Tierart geführt. Diese internationale Vorgabe wurde in den Naturschutz- und Jagdgesetzen der Bundesländer umgesetzt. Der Schutz der FFH-RL verbietet jedes absichtliche Fangen und Töten, und jede Störung – z.B. der Fortpflanzung oder Wanderung. Die Mitgliedstaaten müssen diesen Schutz der Art „in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet“ sicherstellen, damit diese den sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ erreichen kann. Die Richtlinie sieht auch Ausnahmen dieses strengen Schutzes vor, etwa zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Diese Ausnahmen sind aber an Bedingungen geknüpft. Einfach ausgedrückt darf der Wolf derzeit nur in Ausnahmefällen in irgendeiner Form „reguliert“ werden, und auch nur unter der Bedingung, dass keine andere zufriedenstellende Lösung vorliegt und die Population erhalten bleibt.
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