RindRinderhaltungDoch kein Stallverbot für coronainfizierte Gailtaler

Doch kein Stallverbot für coronainfizierte Gailtaler

Halten Sie beim Almabtrieb die Abstandsregeln unbedingt ein!
Quelle: Archiv

In den Morgenstunden berichteten Radiosender und die Kleine Zeitung, dass für die Landwirte ein Stallverbot gilt, die sich bei einem Almabtrieb im Bezirk Hermagor mit dem Coronavirus Covid-19 infiziert haben sollen. Die Verunsicherung unter den Landwirten im Land war groß. Der Sprecher der Landespressestelle verwies auf die Betriebshelfer der Landwirtschaftskammer, die den Betroffenen zur Seite stehen würden.

Interessensvertretung klärt auf

Laut Landwirtschaftskammer handle es sich um ein Missverständnis. Die Landwirtschaft gehört zur systemrelevanten Infrastruktur und daher können nicht dieselben Bestimmungen gelten, wie für andere Betriebe.

Die Kammer meldet:

  • In einem Gespräch von LK-Präsident Johann Mößler mit dem Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, konnte das Missverständnis ausgeräumt werden, dass die Stallarbeit von Personen unter Quarantäne nicht möglich wäre. Die tägliche Versorgung der Tiere durch die Betriebsführerfamilie ist damit sichergestellt.
  • Darüber hinaus wurde bereits im März bzw. April von Bundesministerin Elisabeth Köstinger in Absprache mit dem Gesundheitsministerium klargestellt, dass für die systemrelevante Landwirtschaft eine sogenannte „Arbeitsquarantäne“ gilt. Diese sieht eindeutig vor, dass die Bewirtschaftung der Betriebe unter Einhaltung der COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen auch im Fall einer Quarantäne möglich ist. Grundvoraussetzung dafür ist, dass es zu keinen Kontakten mit Dritten (betriebsfremden Personen) kommen darf.

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