Elitäres Gehabe

Im LANDWIRT 17/2015 berichtete ich über die Aberkennung der Investitionsförderung von Landwirt H. Er wurde von der Förderantragsstelle in Klagenfurt wie ein Betrüger bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil er seinen Hoftrac bar bezahlte, erlaubt waren aufgrund einer Sonderverordnung des Ministeriums aber nur 5.000 Euro in bar. Weil ich dieses Schießen mit Kanonen auf einen kleinen Landwirt bis heute nicht verstehe, wandte ich mich mit einem persönlichen Schreiben an den Landwirtschaftsminister, um eine unbürokratische Hilfe für Bauer H. zu erreichen.

Am 7. August schrieb ich an Minister Andrä Rupprechter:

„Ich wende mich heute persönlich mit dem Fall eines Kärntner Landwirtes an Sie. Wie hier die Förderbehörden mit Herrn H. umgegangen sind, erscheint mir weit überzogen und krass (siehe Unterlagen). Auch ersuche ich Sie zu diesem Fall und der Vorgehensweise der Förderantragsstelle beim Amt der Kärntner Landesregierung und der AMA um Ihre Stellungnahme.“

46 Tage Warten auf Ministerantwort

46 Tage später – schnelles Arbeiten sieht anders aus –, am 22. September, kam aus dem Ministerbüro, verfasst von Mag. Gerfried Gruber, diese Antwort:

Ihr Anliegen wurde mir zur Prüfung und dem Ersuchen um Beantwortung weitergeleitet. Eingangs möchte ich festhalten, dass ich persönlich für Ihr Anliegen Verständnis habe und die Entscheidung für sehr hart halte. Daher wurde Ihr Antrag nochmals von unseren Juristen im Haus eingehend geprüft.

Leider kommen wir zu keinem Ergebnis, das Ihnen im konkreten Fall noch weiterhelfen kann. Zum einen teilt der Zentrale Rechtsdienst des Hauses im Grunde die Entscheidung der bewilligenden Stelle in Kärnten, der Vorgang war formal korrekt. Aber selbst wenn die Antwort abweichend gewesen wäre, hätten wir leider keinerlei Handlungsspielraum. Dies, weil die bewilligende Stelle eben in Kärnten angesiedelt ist und wir keinen Einfluss darauf nehmen können. Zum anderen würde selbst eine Anerkennung im Nachhinein zum jetzigen Zeitpunkt faktisch nichts ändern, da die Mittel aus der alten Programmperiode (LE 07- 13) endgültig abgerechnet sind und keine Rück-überweisungen mehr stattfinden können.

Ich werde aber mit dem Land Kärnten Kontakt aufnehmen, damit nach alternativen Lösungen gesucht wird. Es müsste meines Erachtens die bewilligende Stelle im Land dazu gebracht werden, den Fall im Sinne einer Härtefallregel anders zu beurteilen.

Es tut mir in diesem Fall wirklich leid, Ihnen keine positive Antwort geben zu können. Es sind aber bestimmte Regeln und Zuständigkeiten zu beachten, die nicht politisch abweichend entschieden werden können.

Mit keinem Wort eine Stellungnahme zur überzogenen Vorgehensweise der Förderantragstelle Klagenfurt und zur seinerzeitigen Ablehnung der Förderung. Auch von einer Kontaktaufnahme des Ministerbüros wusste man in Klagenfurt nichts, wie ich mich bei einem Telefonat am 28. September überzeugen konnte.

Im Fall des Landwirtes H. hätte das Ministerium die Möglichkeit gehabt, eine über das Ziel hinausschießende Förderbehörde zu zügeln und dem betroffenen Landwirt unbürokratisch zu helfen. Jeder Landwirt wird beim kleinsten Fehler gnadenlos sanktioniert. Machen dagegen Förderbehörden Schnitzer, ist das ein bedauerlicher Fehler, der passieren kann ohne irgendwelche Konsequenzen zu haben. So agieren abgehobene, vermeintliche Eliten.

Im Fall H. zeigt sich ein durchgehendes Versagen von der Förderantragstelle in Klagenfurt, über die AMA bis zum Landwirtschaftsministerium in ihrer Grundaufgabe, dem Landwirt Hilfestellung zu geben. Sich nur pragmatisch hinter Paragrafen und Verordnungen zu verstecken, ist halt ein bisschen dürftig. Denn im Mittelpunkt all dieser Behörden muss die Hilfe für die Landwirte stehen und nicht elitäres Gehabe.

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hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0316/821636-145, Fax: DW 151

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