Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position von Ersatzprodukten nicht tierischen Ursprungs gestärkt. Konkret haben die Richter am 4. Oktober 2024 entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in Verbindung gebracht werden, grundsätzlich auch für pflanzliche Produkte erlauben müssen. Eine Ausnahme gilt demnach nur, wenn auf Ebene der Nationalstaaten eine vorgeschriebene Bezeichnung eingeführt wurde.
Gäbe es beispielsweise in einem EU-Mitgliedsland eine gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung für Steaks aus Fleisch, so könnte man durchaus verbieten, dass pflanzliche Steak-Alternativen als „Steak“ bezeichnet werden, erläuterte ein EuGH-Sprecher den Sachverhalt gegenüber dem Nachrichtendienst Agra Europe.
Veggie-Unternehmen klagten
Das oberste rechtssprechende Organ der EU war aktiv geworden, nachdem mehrere Kläger, darunter die European Vegetarian Union (EVU) und das Veggie-Unternehmen Beyond Meat gegen ein Dekret der französischen Regierung vorgegangen waren. Diesem Gesetz zufolge sollten Begriffe wie „Steak“ oder „Wurst“ nicht zur Bezeichnung von Produkten verwendet werden dürfen, die pflanzliche Eiweiße enthalten. Das Dekret sollte unabhängig davon gelten, ob darauf hingewiesen wird, dass es sich um pflanzliche Produkte handelt.
Der Gerichtshof wies zudem darauf hin, dass die im Unionsrecht vorgesehene Harmonisierung das Arbeiten mit Schwellenwerten einschränkt. Konkret dürfen Mitgliedstaaten keine Grenzwerte für pflanzliches Eiweiß einführen, unterhalb derer die Abweichung von rechtlich vorgeschriebener Bezeichnungen erlaubt bleibt.
„Uneinigkeit rächt sich nun“
Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) riefen die Mitgliedsländer dazu auf, als Konsequenz aus dem Urteil nun zügig vorgeschriebene Bezeichnungen für tierische Produkte einzuführen. Aus Sicht der EP-Abgeordeneten Christine Schneider rächt sich nun, dass man sich in der Vergangenheit nicht auf eine europäische Regelung einigen konnte. Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament befürchtet nationale Alleingänge und fordert eine klare Kennzeichnung von tierischen Produkten in Abgrenzung zu pflanzlichen Alternativen. Für Schneider ist das Urteil ein klarer Arbeitsauftrag an das Europäische Parlament, für einheitliche Kennzeichnungen zu sorgen.
AgE
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