Von Manuel BÖHM, LANDWIRT Redakteur
LANDWIRT INFO
In Österreich geben die Abnehmer und Handelsketten vor, dass nur mehr 100 % Bio-Komponenten zum Einsatz kommen. Ausnahme ist dabei die Bierhefe als industrielles Nebenprodukt, die konventionell, aber GVO-frei eingesetzt werden darf. In Deutschland gilt grundsätzlich als Basis die EU-Bio-Verordnung (5 % konventionelle Eiweißkomponenten sind noch erlaubt), Verbände geben zum Teil zusätzliche Einschränkungen vor.
Ausschließlich heimische Futtermittel – somit auch Eiweißträger – zu verwenden, mag für die Bio-Idee sinnvoll sein und den Konsumentenvorstellungen entsprechen, kostet aber meist Leistung und Wirtschaftlichkeit.
Kommentare